Thema: Neue Steuer ab April 2005
Forum: Zubehör
Autor: Marci
Marci - 16/1/2005 um 13:32

Sie wollen unser Geld ( Finanzamt)
Kriegen Sie aber nicht !!!!

Es sieht momentan so aus.
Die EU Richtline sagt das Pro Sitzplatz ( ohne Fahrer) das Fahrzeug mindestens 168KG Nutzlast aufweisen muss um nicht als Pkw sondern als anderes Fahrzeug zu gelten also weiter der Gewichtsbesteuerung zu unterliegen


Admin Yankee - 16/1/2005 um 13:59

Hallo Marci,

das stimmt nicht so ganz.

1. sind es lediglich mehr als 136 Kg Nutzlast pro Sitzplatz
2. nicht f?r Pickup?s , da der Fahrgastraum mit dem Laderaum eins
sein muss.
3. und das ganze funzt auch nur dann wenn man einen T?V findet
der das Ganze nach EG Richtlinie umschreibt.

alles genauestens nachzulesen in der aktuellen FourWheelFun

Ich arbeite auch schon an einer L?sung mit dem T?V,
wenn ich was Dingfestes habe werde ich es hier bekannt geben.
Aber weil es noch nicht in trockenen T?chern ist, habe ich bisher auch
geschwiegen.


Loeti - 16/1/2005 um 15:05

Hallo,

ich habe letztens mit meinem Steurspezi geplaudert und der meint EU-Richtlinie hin und her, das deutsche KFZ-Steuersystem ist nicht daran gebunden was die EU sagt, da dies bisher nicht zusammengef?hrt ist.
Man kann sich halt nicht einfach die Steuer aussuchen die man will....
Noch gilt deutsches Zulassungsrecht.

Erst wenn es eine Vorlage gibt, nach der der Finanzbeamte zu entscheiden hat, kann so etwas umgesetzt werden. Das bedeutet aber entweder EU-Harmonisierung abwarten, oder neues Urteil beim BFH erstreiten.

Alternativ besteht die M?glichkeit die geplante Vorgehensweise zu boykottieren, d.h. neuen Steuerbescheid abwarten und Wiederspruch einlegen. Dann Anwalt und vor Gericht.

Denn die ?nderung der StVZO hat dem BFH Urteil zwar die Grundlage f?r die 2,8t Grenze entzogen, aber ist damit das gesamte Urteil hinf?llig? War halt mal so ein Gedanke meinerseits...
Ich habe mal freundlich meine Rechtschutz angefragt, die haben mir gr?nes Licht f?r Beratung und evtl .weiteres Vorgehen gegeben. Allerdings hat sich die Aktion f?r mich inzwischen erledigt, da mein Diesel zum Verkauf steht.


Admin Yankee - 18/1/2005 um 06:45

So liebe Offroader,

es ist Vollbracht. Ich habe einen T?V Pr?fer gefunden
der uns die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durchf?hrt.
Wenn keine ?nderung der Sitzpl?tze erforderlich ist,
so ben?tige ich nur den Fahrzeugbrief.
N?heres bei Interesse ?ber PM


Admin Yankee - 18/1/2005 um 19:56

Hi Leute,

mein T?Vi war heute nochmal bei mir. Also wenn keine ?nderungen
gemacht werden m?ssen berichtigt er die Papiere so wie wir es m?chten.
Allerdings hat er mir auch ein Schreiben von der T?V Zentrale mitgebracht
in dem steht , das die Finanzbeh?rden sich noch garnicht sicher sind,
wie nun genau Versteuert wird. Dem Schreiben nach kann es auch passieren das Fahrzeuge der Klasse M1-AF ebenfalls nach Hubraum
besteuert werden.
Ich habe das Schreiben leider in der Firma vergessen, werde aber morgen Abend den Text hier rein tippern.
Er meint wir sollten noch ein bischen warten und wenn die Finanzbeh?rden
sich ausgesch...en haben, sehen was wir machen.
Er nimmt unser Geld jetzt sehr gern, aber er ist da auch sehr Ehrlich
und r?t uns noch etwas Geduld zu haben. Schliesslich ist er nicht so
ein gieriger Geldhai wie Herr Eichel.


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